Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen


1. Buchung und Vertragsschluss

Mit seiner schriftlichen oder mündlichen Buchung bietet der/die Vertragspartner(in) im Folgenden Auftraggeber(in) genannt, den Abschluss eines Vertrages verbindlich an. Diese Auftragserteilung gilt bei Gruppenfahrten oder Gruppenführungen für alle Teilnehmer der Gruppe und die aus der Buchung entstehenden Forderungen.

Mit der Buchung erkennt der Auftraggeber die allgemeinen Geschäftsbedingungen an.

Die Buchung wird verbindlich, sobald die bestellte Serviceleistung von CityTours Marseille, im Folgenden auch Unternehmer genannt, schriftlich, per EMail, per Fax, oder mündlich bestätigt wird.

 

2. Zahlung

Die Bezahlung des Auftragggebers der Serviceleistung erfolgt in 2 Schritten:

1) 30% der Auftragssumme im Voraus bis max. 30 Tage vor Antritt der Führung per SEPA-Überweisung zu einem vom Unternehmer auf der Rechnung festgelegten Zahlungsziel

2) Die restlichen 70% in Bar direkt vor Antritt der Führung  oder per SEPA-Banküberweisung bis 2 Tage vor Antritt der Führung.

Es sei denn andere verbindliche Vereinbarungen wurden zwischen Unternehmer u. Auftraggeber einvernehmlich & schriftlich getroffen. (z.Bsp. bei spontaner Buchung.)


3. Leistungsänderungen und Leistungsbeschreibung

Der Umfang der vertraglichen Serviceleistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung im Angebot, bzw. der Auftragsbestätigung des Unternehmers. Umbuchungen, Verschiebungen und zusätzliche Leistungen bedürfen der Bestätigung durch den Unternehmer, per Email, per Fax, mündlich oder schriftlich – diese können unter Umständen zu Preiserhöhungen führen.

Der Wegfall einzelner Leistungsteile berechtigt nicht zum Einbehalt der Vertragssumme oder zum Teilabzug, sofern es sich um Gründe handelt, die nicht vom Unternehmer zu vertreten sind.

Ist der Wegfall einzelner Leistungen durch den Unternehmer zu vertreten, so hat er das Recht, diese Leistungen durch gleichwertige andere Leistungen zu ersetzen. Der Unternehmer ist verpflichtet, den Auftraggeber hiervon in Kenntnis zu setzen. Gegebenenfalls wird der Unternehmer dem Auftraggeber eine kostenlose Umbuchung oder einen kostenlosen Rücktritt anbieten.


4. Rücktritt durch den Auftraggeber – STORNO

Der Auftraggeber kann jederzeit vor Beginn der gebuchten Führung zurücktreten. Maßgeblich ist der Eingang der Rücktrittserklärung beim Unternehmer. Der Rücktritt muss schriftlich, bzw. per Email erfolgen.

Tritt der Auftraggeber vom Vertrag zurück oder nimmt er einen vereinbarten Termin nicht wahr ohne vorher vom Vertrag zurückzutreten, kann der Unternehmer eine entsprechende Entschädigung verlangen.


Der Unternehmer kann den Schaden konkret berechnen oder nach seiner Wahl eine pauschalierte Stornogebühr geltend machen.

 

Diese beträgt:

  • bis 30 Tage vor Antritt der Führung:     30 % des Vertragsgesamtpreises
  • bis 14 Tage vor Antritt der Führung:      50 % des Vertragsgesamtpreises
  • bis 7 Tage vor Antritt der Führung:        70 % des Vertragsgesamtpreises
  • 1 Tag vor und am Tage der Fahrt sowie bei Nichterscheinen des Auftraggebers:      100 % des Vertragsgesamtpreises

 

5. Rücktritt und Kündigung durch CityTours Marseille (Unternehmer)

Der Unternehmer kann in folgenden Fällen vom Vertrag zurücktreten:

– Aufgrund Einwirkung höherer Gewalt.

– Bei plötzlichen Straßensperrungen, hohem Verkehrsaufkommen, Straßenfesten, etc., werden diese nach den gegebenen Möglichkeiten umfahren und/oder die Strecke wird abgeändert.

– wegen plötzlicher Krankheit eines Stadtführers (in diesem Fall wird sich der Unternehmer nach Möglichkeit um Ersatz kümmern)

– bei kurzfristigen Umbuchungen, ab dem 7. Tag vor Beginn der Führung, die es dem Unternehmer nicht mehr erlauben entsprechend zu reagieren

– wenn der Auftraggeber oder die Teilnehmer/innen einer Gruppe des Kunden die Durchführung der Führung ungeachtet einer Abmahnung, nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist.

– wenn der Auftraggeber die vereinbarten Vertragsbedingungen nicht einhält.

– Darüber hinaus ist der Unternehmer nicht verpflichtet zur Durchführung der gebuchten Leistung(en) einen bestimmten, besonderen Mitarbeiter (Stadtführer, Fahrer, etc.) bereit zu stellen.

 

6. Haftung

Clivia Petrasch haftet als Unternehmerin für die gewissenhafte Vorbereitung der gebuchten Serviceleistung, die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger, die Richtigkeit der Leistungsbeschreibung und die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistung. Der Unternehmer haftet nicht für Leistungen, die als Fremdleistungen anderer Anbieter vermittelt werden (z.B., Bahn-, Bus- oder Taxifahrten, Theater-, Museums- oder Ausstellungsbesuche, Restaurantbesuche, usw.) und andere die in der Serviceleistungsbeschreibung ausdrücklich als Fremdleistungen gekennzeichnet sind. Außerdem wird keine Haftung bei Unfällen und Schäden übernommen.

 

7. Mitwirkungspflicht

Der Auftraggeber oder die Teilnehmer/innen einer Gruppe des Auftraggebers sind verpflichtet, bei auftretenden Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Der Auftraggeber oder die Teilnehmer/innen einer Gruppe des Auftraggebers sind insbesondere verpflichtet, Beanstandungen unverzüglich dem Unternehmer mitzuteilen.

 

8. Datenschutz

Der Auftraggeber ist damit einverstanden, dass die für die Abwicklung der vereinbarten Leistung zur Verfügung gestellten Daten auch weiterhin vom Unternehmer für die Kundenbetreuung verwendet werden. Diese Daten werden im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes nicht an Dritte weitergegeben.

 

9. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftbedingungen oder des Vertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge.